Ein Erholungsurlaub bringt Lebensfreude und neue Kraft – auch wenn es nur drei Tage sind: Bei Krankheit, Erholungsurlaub oder Sonstiges haben Sie Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege. Pflegende Angehörige können ihren kranken Angehörigen in dieser Zeit zu Hause gut versorgt wissen.
Wir beraten Sie gern dazu und unterstützen Sie bei der Organisation.